Allgemeine Geschäftsbedingungen Privatkoch Jannis | Inh. Anastasios Krekas

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Anastasios Krekas | Privatkoch Jannis, Obere Dammstraße 28, 42653 Solingen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Kochdienstleistungen in den privaten Räumlichkeiten des Auftraggebers.

 

§ 2 Vertragsschluss & Leistungsumfang

  1. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots durch den Auftraggeber oder durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
  2. Die Leistung umfasst insbesondere die Speisenplanung, den Wareneinkauf,
    die Zubereitung der Speisen vor Ort sowie die Reinigung des Arbeitsplatzes.
  3. Grundlage der Planung und Kalkulation ist die im Angebot angegebene Personenzahl. Änderungen der Gästezahl sind dem Auftragnehmer spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei Änderungen der Personenzahl kann eine Anpassung der Leistung oder der Vergütung erfolgen.

 

§ 3 Räumlichkeiten und Equipment

  1. Der Auftraggeber stellt seine private Küche sowie die vorhandenen Großgeräte (Herd, Backofen, Kühlschrank, Spülmaschine) zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Geräte funktionstüchtig und in einem hygienisch einwandfreien Zustand sind.
  3. Der Auftragnehmer bringt spezialisierte Utensilien und Geräte mit, die für die Speisenzubereitung erforderlich sind und vor Ort nicht vorhanden sind.
  4. Geschirr, Besteck, Gläser sowie Serviergeschirr und sonstiges für das Anrichten und Servieren der Speisen erforderliches Equipment werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Der Auftragnehmer stellt ausschließlich die für die Zubereitung notwendigen Kochutensilien bereit, sofern diese vor Ort nicht vorhanden sind.
  5. Der Auftraggeber stellt sicher, dass ausreichend Geschirr, Besteck, Gläser sowie Servier- und Anrichtegeschirr für die vereinbarte Anzahl an Gästen vorhanden sind.
  6. Die Leistung des Auftragnehmers umfasst die Reinigung des eigenen Arbeitsplatzes sowie der während der Zubereitung verwendeten Kochutensilien. Bereits laufende Spülmaschinenprogramme gelten als ausreichende Reinigung des Arbeitsplatzes. 
  7. Eine vollständige Reinigung der Küche, das Spülen von Gäste-Geschirr oder das Aufräumen der Veranstaltungsräume ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

§ 4 Wareneinkauf & Allergien

  1. Der Auftragnehmer kauft die benötigten Lebensmittel eigenständig ein. Die Auswahl der Lieferanten obliegt dem Auftragnehmer, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer spätestens 7 Tage vor dem Event über bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten der Gäste zu informieren.
  3. Erfolgt kein entsprechender Hinweis, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für allergische Reaktionen.

 

§ 5 Vergütung, Anzahlung & Abrechnung

  1. Die Vergütung setzt sich aus einem Festpreis (z. B. Menüpreis oder Pauschalen) sowie einem variablen Anteil auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands zusammen.
  2. Der vereinbarte Stundensatz gilt pro angefangene 30 Minuten. Die Zeitrechnung beginnt mit dem Eintreffen des Auftragnehmers am Erfüllungsort und endet mit dem Verlassen der Räumlichkeiten nach Abschluss der Reinigungsarbeiten.
  3. Verzögerungen im Ablauf der Veranstaltung, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z. B. verspätetes Eintreffen von Gästen oder Verschiebung des Servierzeitpunkts), gelten als Arbeitszeit und werden nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet. 
  4. Bis spätestens 14 Tage vor dem Event ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des voraussichtlichen Brutto-Gesamtbetrages fällig, mindestens jedoch in Höhe des kalkulierten Wareneinsatzes. Die verbindliches Reservierung des Termins erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung.
  5. Der finale Rechnungsbetrag ergibt sich aus den vereinbarten Fixkosten abzüglich der Anzahlung sowie der Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden. Der Restbetrag ist am Tag des Events ohne Abzug zur Zahlung fällig (Barzahlung oder Sofortüberweisung).
  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, sofern vereinbarte (An-)Zahlungen nicht erbracht wurden.
  7. Der Auftraggeber kommt spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Rechtsverfolgungskosten zu verlangen.

 

§ 6 Zusatzleistungen und zusätzlicher Wareneinsatz

  1. Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und vom Auftraggeber während der Vorbereitung oder der Veranstaltung gewünscht werden, gelten als Zusatzleistungen.
  2. Zusatzleistungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz sowie gegebenenfalls nach zusätzlichem Wareneinsatz berechnet.
  3. Sollten während der Vorbereitung oder der Veranstaltung zusätzliche Lebensmittel oder Zutaten erforderlich werden, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren, werden diese zum Selbstkostenpreis zuzüglich gegebenenfalls anfallender Beschaffungskosten berechnet.

 

§ 7 Rücktritt & Stornierung

  1. Der Auftraggeber kann jederzeit vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen (E-Mail ausreichend).
  2. Im Falle einer Stornierung steht dem Auftragnehmer eine pauschalierte Entschädigung für bereits getroffene Vorbereitungen sowie den entgangenen Gewinn zu.
  3. Bemessungsgrundlage für die Entschädigung ist der Gesamtwert des Angebots einschließlich der kalkulierten Arbeitszeit.
  4. Die pauschalierte Entschädigung beträgt:

• bis 14 Tage vor dem Event: kostenfrei
• 13 bis 7 Tage vor dem Event: 40 % des Angebotswertes
• 6 bis 2 Tage vor dem Event: 60 % des Angebotswertes
• ab 48 Stunden vor dem Event oder bei Nichterscheinen: 90 % des Angebotswertes

  1. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  2. Bereits eingekaufte Waren, die nicht anderweitig verwendet werden können, werden zusätzlich zum Selbstkostenpreis berechnet, sofern sie nicht bereits durch die Stornopauschale abgedeckt sind.

 

§ 8 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Für Schäden an Geräten oder Einrichtungen des Auftraggebers, die trotz sachgemäßer Bedienung aufgrund von Verschleiß oder bereits vorhandenen Defekten entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

§ 9 Verfügbarkeit und Qualität von Lebensmitteln

  1. Der Auftragnehmer beschafft die für die Zubereitung der vereinbarten Speisen erforderlichen Lebensmittel eigenständig und achtet dabei auf marktübliche Qualität und Frische.
  2. Sollten einzelne Lebensmittel aufgrund saisonaler Verfügbarkeit, Lieferproblemen oder erst am Veranstaltungstag feststellbarer Qualitätsmängel nicht in der erforderlichen Qualität verfügbar oder für die Verarbeitung ungeeignet sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese durch gleichwertige Zutaten zu ersetzen oder einzelne Komponenten entsprechend anzupassen.
  3. Der Charakter und der Qualitätsanspruch des vereinbarten Menüs bleiben hierbei gewahrt.
  4. Solche Anpassungen stellen keinen Mangel der Leistung dar und begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

 

§ 10 Geschmack und subjektive Wahrnehmung

  1. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Zubereitung der vereinbarten Speisen unter Verwendung qualitativ einwandfreier Lebensmittel sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Kochkunst.
  2. Geschmackliche Wahrnehmungen sind subjektiv und individuell unterschiedlich. Ein persönliches Nichtgefallen oder eine vom individuellen Geschmack abweichende Würzung stellt keinen Mangel der Leistung dar.
  3. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Speisen objektiv von der vereinbarten Beschaffenheit abweichen oder nicht fachgerecht zubereitet wurden.
  4. Ansprüche auf Minderung, Nachbesserung oder Schadensersatz bestehen daher nicht allein aufgrund subjektiver geschmacklicher Bewertungen.

 

§ 11 Gutscheine

  1. Der Auftragnehmer bietet Wertgutscheine an, die für Kochdienstleistungen eingelöst werden können.
  2. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
  3. Gutscheine können vollständig oder teilweise eingelöst werden. Restbeträge bleiben für spätere Buchungen bestehen.
  4. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
  5. Gutscheine sind übertragbar.
  6. Für online erworbene Gutscheine gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Gutschein innerhalb dieser Frist vollständig eingelöst wurde oder der Auftraggeber ausdrücklich verlangt hat, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
  7. Die Einlösung eines Gutscheins setzt eine vorherige Terminvereinbarung voraus.

 

§ 12 Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos der zubereiteten Speisen zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, sofern keine Personen oder privaten Räumlichkeiten identifizierbar sind und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

 

§ 13 Höhere Gewalt

Kann die Leistung aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. Stromausfall, Ausfall wesentlicher Küchengeräte, behördliche Anordnungen, extreme Wetterlagen oder Krankheit), nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, entfällt die Leistungspflicht für die Dauer der Störung. Bereits entstandene Kosten, insbesondere für Wareneinkäufe, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.